Mietwohnung – worauf achten?

Gleich nach der Entscheidung, eine Wohnung zu mieten, steht bei vielen angehenden Mietern die Frage, worauf sie hier besonders achten müssen.

Im Vorfeld sollte sich natürlich jeder künftige Mieter im Klaren sein, welche Ansprüche er an die Wohnung stellt, die er mieten möchte. In welchem Stock soll sie liegen? Wie viele Wohneinheiten sollte das Haus maximal haben? In welcher Lage und nicht zuletzt: Wie viel ist man bereit und in der Lage für die Kaltmiete und die Nebenkosten monatlich zu zahlen.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Besichtigung eine Liste anzulegen mit allen Punkten, worauf man bei der Wohnungssuche ein besonderes Augenmerk legen soll.

Wichtige Punkte, auf die man auf jeden Fall achten sollte sind:

  • Wie ist der Allgemeinzustand der Wohnung?
  • Sind die Wände trocken und schimmelfrei?
  • Schließen die Fenster richtig, wie sind sie verglast?
  • Die Heizung sollte – auch im Sommer – auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Auch die Regler.
  • Gerade bei Laminat, Parkett und Fliesen ist es wichtig, die Böden auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen.
  • Im Mietvertrag über die Wohnung die gemietet werden soll genau prüfen, welche Kosten abgedeckt werden. Am besten ist es, sich die letzte Nebenkostenabrechnung zeigen zu lassen.
  • Nachfragen, ob und wann eine Mieterhöhung geplant ist, beziehungsweise, wann die letzte Erhöhung in welcher Höhe stattgefunden hat.

Auch sollte schon vorab mit dem Vermieter geklärt werden, welche Pflichten auf den Mietinteressenten zukommen. Wöchentliches Putzen von Gemeinschaftsfläche wie das Treppenhaus? Gibt es einen Hausmeister, der anteilig von den Mietern bezahlt werden muss? Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, darauf achten, dass sie auch bei Auszug nicht extra renoviert werden muss. Nicht vergessen, sich auch Garage, Keller, Garten und ähnliches vorab zeigen zu lassen.

Wer also eine Wohnung mieten möchte, sollte alle möglichen Fragen und Unklarheiten im Vorfeld klären. Um spätere Probleme für Mieter und Vermieter auszuschließen, sollten sämtliche Vereinbarungen schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.

Bildquelle: © DREIDESIGN.com – Fotolia.com

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